Mit Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.01.2022 wurde die ausgesprochene Kündigung des Leiters des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf für wirksam erachtet. Hintergrund der Kündigung
war, dass die Ehefrau des Leiters des Gesundheitsamtes, die wie er Ärztin ist, Honorare für Notarztdienste mit der Stadt Düsseldorf abrechnete. Laut Arbeitsvertrag umfasste die Tätigkeit als
Leiter des Gesundheitsamts ebenfalls die gelegentliche Teilnahme am Notarztdienst. Die Stadt Düsseldorf hatte dahingehend gegen den Leiter des Gesundheitsamtes den Vorwurf erhoben, dass die von
der Ehefrau abgerechneten Notarztdienste teilweise nicht von der Ehefrau geleistet wurden, sondern tatsächlich vom Leiter des Gesundheitsamtes vorgenommen wurden. Nach dem Arbeitsgericht habe der
Leiter des Gesundheitsamtes den von der Stadt Düsseldorf erhobenen Vorwurf zwar nicht ausdrücklich eingeräumt, jedoch ist diesem auch nicht hinreichend konkret entgegengetreten.